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Mein Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in der bei Mandatserteilung geltenden Fassung.
Die voraussichtliche Höhe der entstehenden Kosten bespreche ich mit Ihnen zu Beginn des Mandates.
Für Mandanten mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine Kostenübernahme durch
die Staatskasse in Form der Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.